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Klasse A1
Leichtkrafträder
über 50 ccm Hubraum, jedoch nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung bis 11 kw bei Fahrern unter 18 Jahren.
Mindestalter:16 Jahre
Einschluß der Klasse M
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Klasse M
Kleinkrafträder (
Mopeds / Mokicks ) bis 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
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Klasse B
Kfz bis 3500 kg, mit Anhänger
bis 750 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem
Führersitz. Kombination aus Zugfahrzeug u. Anhänger: zG
bis 3500 kg, wobei zG Anhänger nicht die Leermasse des ziehenden
Fahrzeugs übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluß der Klassen L und M
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Klasse BE
Kombination aus Fahrzeug
der Klasse B u. Anhänger, die nicht unter Klasse B fällt.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluß der Klasse B
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Klasse T
Land - oder forstwirtschaftlich
genutzte Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn
der Fahrer unter 18 Jahre ist max.40 km/h.
mindestalter:16 Jahre
Einschluß der Klassen L und M
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Klasse L
Land - oder forstwirtschaftlich
genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit, mit
Anhänger bis 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stabler
mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h.
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Mofa
Prüfbescheinigung
Mindestalter 15 Jahre
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Nachschulung
- Aufbauseminar für
Fahranfänger in der Probezeit
- besteht aus 4 Sitzungen a 135 Min und einer Beobachtungsfahrt
von
.. 30 Min
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