Fahrschule Herrmann

Bismarckstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141/15960
Fax. 08141/305639
E-mail:
fahrschuleherrmann@t-online.de

Warum bietet Ihnen Ihre Fahrschule eine Unfallversicherung an?
Allgemein herrscht die Meinung, daß die Fahrschule für Unfälle während der Fahrstunde aufkommen muß. Irrtum, der Fahrlehrer haftet nur dann, wenn ihn ein Verschulden am Unfall trifft. Aber was ist, wenn der Unfall vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde?
-Pech gehabt-

Eine gesicherte Zukunft!
Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Ausbildung, Beruf etc. möglicherweise nicht mehr fortgesetzt werden. Die Folgen sind finanzielle Einbußen. Mit einer Maximalleistung von 100.000 € bei Vollinvalidität kann zumindest die Versorgungslücke ein wenig geschlossen werden.

Fahrschule

Und die gesetzliche Unfallversicherung?
Gesetzlicher Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen.
Eine Ausreichende Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben.

Das Vertrauenspaket!
- Die Fahrschule erhält keine Provision.
- Ihre Adresse wird nicht an Versicherungsvertreter weitergegeben.
- Die Leistung erfolgt unabhängig von eventuellen sonstigen ..Schadensersatzzahlungen.
- Dauer der Versicherung nur für die Ausbildung
- Sie sind Ihrer Fahrschule nicht gleichgültig
- deshalb bietet sie Ihnen diesen Unfallschutz.